Schadensersatz aufgrund gefälschtem Zeugnis
Hat ein Bewerber seinem späteren Arbeitgeber gefälschte Zeugnisse vorgelegt, und erweist sich dann,
dass er für die vorgesehene Aufgabe ungeeignet ist, muss er nach seiner Entlassung auch noch
Schadensersatz leisten. Das Landesarbeitsgericht entschied, die aufgewendete Vergütung einschließlich
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung seien zurückzuzahlen. Der Arbeitgeber müsse sich darauf
verlassen können, dass sich die Leistung und die Gegenleistung, wie im Vertrag vereinbart, tatsächlich
entsprechen.
LAG Köln 16.06.2000, 11 Sa 1511/99
Alle Angaben ohne Gewähr.
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