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Schadensersatz aufgrund gefälschtem Zeugnis



Hat ein Bewerber seinem späteren Arbeitgeber gefälschte Zeugnisse vorgelegt, und erweist sich dann, dass er für die vorgesehene Aufgabe ungeeignet ist, muss er nach seiner Entlassung auch noch Schadensersatz leisten. Das Landesarbeitsgericht entschied, die aufgewendete Vergütung einschließlich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung seien zurückzuzahlen. Der Arbeitgeber müsse sich darauf verlassen können, dass sich die Leistung und die Gegenleistung, wie im Vertrag vereinbart, tatsächlich entsprechen.
LAG Köln 16.06.2000, 11 Sa 1511/99













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