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Detektivkosten in einem Nachbarschaftsstreit



Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Detektivkosten in einem Nachbarschaftsstreit (hier: Übergriffe auf das eigene Grundstück durch den Nachbarn) erstattungsfähig sind. Jedoch müssen die Detektivkosten und die Rechnung der Detektei nachvollziehbar sein. So wurden in diesem Fall die Detektivkosten in Höhe von DM 30.500,00 bis zu einer Höhe DM 26.285,89 als erstattungsfähig im Sinne der ZPO anerkannt, so dass diese nun von den verurteilten Tatpersonen zu tragen sind.
LG Köln, Az.: 13 T 97/99













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